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Überbrückungshilfe III

Aktion Fenstersauger WV2 WV5 Kärcher

Überbrückungshilfe III

 Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Die Überbrückungshilfe III wurde um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche. Außerdem sind nun kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, antragsberechtigt. Seit dem 20. April 2020 können diese Tatbestände bei Neuanträgen berücksichtigt werden.

Analog der Erstattung von Fixkosten werden Investitionen zur Digitalisierung und in Hygienekonzepte gefördert. Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

 Die Anmeldung muss durch prüfende Dritte gestellt werden. Dies sind Steuerberater*innen, Rechtsanwälti*nnen, Wirtschaftsprüfer*innen und Buchprüfer*innen.

 

Jetzt Verlängert bis 30.09.2021

 Link zu FAQ's https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html

 Förderungshöhe:

 Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.